Leasing-Rückgabe

Transparenz wird bei uns im Autohaus Elmshorn großgeschrieben. Damit die Leasing-Rückgabe für Sie so einfach und unkompliziert wie möglich verläuft, gibt es im Schadenkatalog klare und faire Leitlinien für den akzeptierten Rückgabezustand Ihres Leasing-Fahrzeugs.

So funktioniert die Leasing-Rückgabe.

Frühzeitig vor Laufzeitende Ihres Leasingvertrags vereinbaren Sie einen Termin in unserem Hause. Anschließend erfolgt die Zustandsbewertung des Fahrzeugs. Der Schadenkatalog dient dafür als Orientierungshilfe. Entspricht alles den akzeptierten Bewertungskriterien, kann der Rückgabeprozess direkt weitergehen.

Akzeptierte Gebrauchszustände:

Der Fahrzeugzustand muss bei Rückgabe dem Alter und der vertragsmäßigen Fahrleistung entsprechen. Spuren des üblichen Gebrauchs, die den optischen Gesamteindruck des Autos nicht negativ beeinflussen, werden deshalb akzeptiert.

Leichte Kratzer an der Lackierung, Dellen und Beulen an der Karosserie unter 1 mm Eindringtiefe sowie unter 20 mm Durchmesser oder auch leichte Korrosionsmerkmale an den Felgen sind beispielsweise kein Problem.

Nicht-akzeptierte Gebrauchszustände:

Wenn das Fahrzeug Schäden aufweist, die durch überdurchschnittlichen Verschleiß entstehen, den optischen Gesamteindruck negativ beeinflussen und/oder technische Auswirkungen haben, müssen Sie für die Schäden aufkommen.

Lackschäden bis zur Grundierung, Beulen und Dellen an der Karosserie über 1 mm Eindringtiefe sowie über 20 mm Durchmesser oder auch Korrosionsschäden gehören zum Beispiel zu nicht akzeptierten Gebrauchszuständen.

Der Schadenkatalog.

Der Schadenkatalog ist mit klaren und fairen Leitlinien eine Orientierungshilfe für die Bewertung des Fahrzeugzustands bei der Leasing-Rückgabe.

Sie leasen ein Fahrzeug für den privaten Gebrauch? Dann finden Sie hier alle akzeptierten und nicht-akzeptierten Fahrzeugzustände im Überblick:

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Die Leasing-Rückgabe im Detail.

Endet Ihr Leasingvertrag, steht die Fahrzeugrückgabe an, bei der das Leasingfahrzeug mit Blick auf seinen Gesamtzustand begutachtet wird. Ist das Fahrzeug in einem guten, altersgemäßen Zustand, wird es in der Regel ohne Beanstandungen zurückgenommen. Weist das Kfz größere Schäden auf, müssen Sie eine entsprechende Nachzahlung leisten. 

 

Kurz vor Ende der Leasing-Vertragslaufzeit vereinbaren Sie einen Termin zur Fahrzeugprüfung in unserem Autohaus. Dabei begutachten Sie gemeinsam mit einem Mitarbeiter aus dem Autohaus oder einem Gutachter das Leasingauto und halten den Zustand in einem Rückgabeprotokoll fest.

Bringen Sie zu diesem Termin alle Fahrzeugdokumente sowie Nachweise über Inspektionen und Untersuchungen mit, die Sie während der Nutzungszeit haben durchführen lassen. Dazu gehören das (digitale) Inspektionsheft, die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ehemals Fahrzeugschein) und Belege von der Hauptuntersuchung.

 

Ihr Leasingfahrzeug hat leichte Gebrauchsspuren? Keine Sorge. Ein über mehrere Jahre genutztes Auto weist eben kleinere Schäden auf. Gebrauchsspuren, die den optischen Gesamteindruck des Fahrzeuges nicht negativ beeinflussen, werden in der Regel akzeptiert. Größere Schäden, die der Gutachter oder der Leasinggeber nicht als alltägliche Abnutzung beziehungsweise Gebrauchsspur einstuft, müssen Sie hingegen bezahlen. Grundlage für die Begutachtung ist der oben dargestellte Schadenkatalog, in dem klare Leitlinien für den akzeptierten Rückgabezustand des Fahrzeugs definiert sind.

 

Mit dem Unterzeichnen des Rückgabeprotokolls schaffen Sie eine gegenseitig akzeptierte Abrechnungsbasis. In diesem Protokoll halten Leasingnehmer und Leasinggeber den Zustand des Kfz, mögliche Schäden sowie die Höhe der gegebenenfalls anfallenden Nachzahlung fest.

 
Bei dem Kilometerleasing werden nach der Zustandsermittlung auch noch die vereinbarten und die tatsächlich zurückgelegten Kilometer verglichen. Haben Sie die vereinbarte Gesamtfahrleistung sowie die eingeräumte Toleranzgrenze überschritten, müssen Sie pro Mehrkilometer einen zuvor festgelegten Centbetrag nachzahlen. Liegt die Anzahl Ihrer zurückgelegten Kilometer unter der vereinbarten Leistung und der Toleranzgrenze, erhalten Sie eine Rückzahlung der Minderkilometer.  

 

Der Zustand Ihres Leasingfahrzeugs fällt bei der Leasingrückgabe ins Gewicht. Denken Sie deshalb an die regelmäßige Fahrzeugpflege, halten Sie Inspektionstermine ein, lassen Sie Verschleißteile rechtzeitig austauschen und alles entsprechend im Serviceheft dokumentieren. 

Weitere Fragen? Sprechen Sie uns an.

Haben Sie noch weitere offene Fragen zu dem Leasing-Rückgabeprozess? Sprechen Sie gerne unsere kompetenten Mitarbeiter an, gerne stehen wir Ihnen zur Verfügung:

Sie haben noch weitere Fragen zum Auto-Leasing? Lesen Sie gerne unseren Beitrag zu diesem Thema: