Hinweisgebersystem

Hinweisgebersystem

Mit diesem Formular können Sie uns Hinweise zu Verstößen im Sinne des § 2 HinSchG geben.

Eine vollständig anonyme Meldung ist möglich. In diesem Fall können wir Sie jedoch nicht über den Stand und die Ergebnisse der Ermittlungen informieren.

Sofern Sie über den Stand und die Ergebnisse Ihres Hinweises informiert werden möchten, geben Sie bitte im Hinweistext eine Kontaktmöglichkeit an.

Sollten Sie ein persönliches Treffen wünschen, weisen Sie uns darauf bitte im Hinweistext hin und hinterlassen dort ihre Kontaktdaten. Wir setzen uns dann schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung, um einen Termin zu vereinbaren.