Allgemeine Teilnahmebedingungen
für das Sparkarten-Programm
der Autohaus Elmshorn-Gruppe
Das Sparkarten-Programm („das Programm“) wird von der Autohaus Elmshorn GmbH & Co. KG (HRA 169 EL), vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Gebrüder Schmidt Verwaltungsgesellschaft mbH (HRB 1190), diese
wiederum vertreten durch den Geschäftsführer Frank Lexau, Farmers Ring 2-6,
25337 Kölln-Reisiek (Umsatzsteuer-Identifikations-Nr. 134520852)
- (die „Programmbetreiberin“) -
betrieben und gilt für alle Werkstätten der Autohaus Elmshorn – Gruppe, aktuell:
Autohaus Elmshorn GmbH & Co. KG,
Farmers Ring 2-6, 25337 Kölln-Reisiek
Autohaus Quickborn,
Kieler Str. 180, 25451 Quickborn
Autohaus Junge Hoheluft GmbH,
Hoheluftchaussee 153, 20253 Hamburg.
Für die Teilnahme des Kunden an diesem Sparkarten-Programm (der „Teilnehmer“) gelten die nachfolgenden allgemeinen Teilnahmebedingungen:
1. Vertragsschluss und Teilnahme
1.1 Teilnehmen kann jede natürliche Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat. Der Einsatz der Sparkarte darf ausschließlich zum persönlichen, privaten Gebrauch erfolgen; ein Einsatz zu gewerblichen Zwecken ist ausgeschlossen. Die Teilnahme ist kostenlos. Voraussetzung für die Teilnahme sind die Angabe Ihrer Anrede, Ihres vollständigen Namens (Vorname und Nachname), Ihrer vollständigen Anschrift und Ihres Geburtsdatums zur Feststellung der Volljährigkeit und Ihre E-Mail-Adresse (die „Basisdaten“).
Der Vertrag über die Teilnahme an diesem Programm kommt dadurch zustande, dass Sie einen entsprechenden Antrag in einem der vorstehend aufgeführten teilnehmenden Werkstätten der Autohaus Elmshorn-Gruppe durch Einsetzen Ihrer Basisdaten in ein zur Verfügung gestelltes Anmeldeformular eintragen sowie dieses unterzeichnen und Ihnen die Programmbetreiberin die Teilnahme an dem Programm bestätigt und Ihnen die Sparkarte übersendet oder aushändigt.
Die Programmbetreiberin behält es sich vor, bei Missbrauch (z.B. gewerblichen Einsatz) den Teilnehmer von der weiteren Teilnahme am Programm auszuschließen.
1.2 Pro Teilnehmer darf nur eine Sparkarte beantragt und eingesetzt werden.
1.3 Der Teilnehmer erklärt, dass alle von ihm gemachten Angaben (z.B. Geburtsdatum) richtig sind und dass er der Programmbetreiberin Änderungen seiner Basisdaten unverzüglich mitteilen wird. Anderenfalls können die Vergünstigungen im Zusammenhang mit der Sparkarte nicht in Anspruch genommen werden.
1.4 Bei Verlust oder Beschädigung ist eine kostenlose Ersatzkarte bei der Programmbetreiberin erhältlich.
1.5 Der Vertrag wird in deutscher Sprache geschlossen. Die Programmbetreiberin speichert den Vertragstext und macht Ihnen diesen auf Aufforderung gern zugänglich.
2. Programmbeschreibung
2.1 Der Teilnehmer erhält bei den vorstehend aufgeführten Werkstätten der Autohaus Elmshorn-Gruppe bei Erteilung von Werkstattaufträgen unter Vorlage der Sparkarte folgende Vergünstigungen:
a) 20 % Nachlass auf Lohn- sowie Materialkosten bei Werkstattaufträgen (Reparatur, Service und Inspektion). Ausgenommen hiervon sind allerdings folgende Werkstattaufträge:
- Nachrüstung von Zubehörteilen und/oder- artikeln;
- Erneuerung von Reifen/Rädern einschließlich Felgen;
- TÜV/AU
b) Ab einem Werkstattumsatz in Höhe von 50,00 € erhält der Kunde eine kostenlose Fahrzeugoberwäsche oder ersatzweise Aushändigung eines entsprechenden Waschgutscheins für eine in der Nähe befindliche Tankstelle (Maximalwert 7,00 €).
Ein Werkstattauftrag liegt nicht vor, beim bloßen Kauf von Zubehörteilen und/oder- artikeln, Ersatz- sowie Verschleiß- und Verbrauchsteilen (z.B. Reifen, Öl, Riemen, etc.)
2.2 Die Sparvorteile können von dem Teilnehmer nur für Fahrzeuge ab einem Alter von 4 Jahren und älter, gerechnet ab Datum der Erstzulassung, in Anspruch genommen werden.
Die Vorteile aus der Sparkarte sind nicht kombinierbar mit anderen Aktionen und Angeboten der vorstehend aufgeführten Werkstätten der Autohaus Elmshorn-Gruppe.
2.3 Die Sparkarte ist vor Erteilung des Werkstattauftrages unaufgefordert seitens des Teilnehmers vorzulegen. Eine nachträgliche Gewährung der Sparvorteile ist nicht möglich.
3. Kündigung, Beendigung, Änderungen der Teilnahmebedingungen
3.1 Der Teilnehmer kann jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist die Teilnahme am Programm kündigen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Kündigung ist an die Programmbetreiberin zu richten und bedarf der Textform.
3.2 Die Programmbetreiberin darf unter Einhaltung einer Frist von 2 Wochen die Teilnahme am Programm ordentlich kündigen. Erfolgt die Kündigung aus wichtigem Grund (z.B. Einsatz der Sparkarte zu gewerblichen Zwecken, unberechtigte Weitergabe der Vorteile, etc.), kann das Teilnahmeverhältnis ohne Einhaltung einer Frist von der Programmbetreiberin gekündigt werden.
3.3 Bei einer Kündigung bleiben etwaig bereits entstandene Sparvorteile bestehen, sofern die Kündigung nicht aus wichtigem Grund erfolgt ist.
Nach Beendigung der Teilnahme am Programm ist die Sparkarte nach Wahl der Programmbetreiberin unverzüglich an die Programmbetreiberin zurückzugeben oder zu vernichten.
Bei einem Neuantrag werden die Sparvorteile nicht gewährt, wenn der Teilnehmer in den zurückliegenden 12 Monaten bereits Teilnehmer des Programms war.
3.4 Die Programmbetreiberin behält sich das Recht vor, das Programm unter Einhaltung einer angemessenen Frist oder, sofern ein wichtiger Grund vorliegt, auch ohne eine solche Frist einzustellen. Die zum Zeitpunkt der Einstellung des Programms bereits entstandenen Ansprüche bleiben hiervon unberührt.
3.5 Des Weiteren behält sich der Programmbetreiber das Recht vor, die Teilnahmebedingungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die zum Zeitpunkt der Änderung der Teilnahmebedingungen bereits entstandenen Ansprüche bleiben hiervon unberührt. Die Änderung der Teilnahmebedingungen gilt als genehmigt, sofern der Teilnehmer der Änderung nicht binnen eines Monats nach Zugang der Mitteilung der Änderung, die mindestens in Textform an die vom Teilnehmer hinterlegte E-Mail-Adresse erfolgt, in Textform widerspricht, oder wenn der Teilnehmer nach Ablauf der Frist weiter die Sparkarte einsetzt. Der Programmbetreiber wird den Teilnehmer auf das Recht zum Widerspruch und die Rechtsfolge des nicht fristgerechten Widerspruchs in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hinweisen. Widerspricht der Teilnehmer der Änderung der Teilnahmebedingungen, ist die Programmbetreiberin zur Kündigung der Teilnahme unter Einhaltung einer Frist von 2 Wochen berechtigt.
4. Datenschutzbestimmung für das Sparkarten-Programm
Die Teilnahme an dem Programm erfordert die Angabe Ihrer Basisdaten. Sofern Sie die Sparkarte bei einem Werkstattauftrag vorlegen, werden Daten zu Ort und Zeitpunkt des Einsatzes der Sparkarte sowie zum Werkstattauftrag erhoben.
Die Datenverarbeitung zwecks Durchführung des Sparkarten-Programms
Die Basisdaten und evtl. weitere freiwillige Kontaktangaben (z.B. E-Mail-Adresse) werden durch die Programmbetreiberin und die vorstehend aufgeführten Werkstätten der Autohaus Elmshorn-Gruppe zur Bearbeitung des Sparkartenantrages, zur Verwaltung der Kundenbeziehung und zur Abwicklung des Programms sowie in diesem Zusammenhang erteilter Werkstattaufträge erhoben, gespeichert und genutzt. Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Erfüllung des Teilnahmevertrages bzw. Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen).
Rechtsgrundlage für eine Speicherung der Daten zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO i. V. m. einschlägigen gesetzlichen Aufbewahrungsfristen (insbesondere § 257 HGB, § 147 AO)
Weitere Informationen ergeben sich aus den Datenschutzinformationen der Programmbetreiberin, welche mit dem Anmeldeformular zum Sparkarten-Programm Ihnen ausgehändigt wurden.
5. Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Informationspflicht aus dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz :
Wir sind bemüht, evtl. Meinungsverschiedenheiten aus unserem Vertrag mit dem Teilnehmer einvernehmlich beizulegen. Darüber hinaus sind wir zu einer Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren nicht verpflichtet und können unseren Kunden die Teilnahme an einem solchen Verfahren leider auch nicht anbieten.
6. Anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Stand: Februar 2024
Unsere Standorte
Autohaus Elmshorn
Service für Audi, VW, VW Nutzfahrzeuge, Skoda, Seat & Cupra.
Autohaus Junge Hoheluft GmbH
Service für Audi, VW und Skoda.
Rundum versorgt mit unseren Service-Angeboten
Guter Service ist für ein Auto von entscheidender Bedeutung – und natürlich für seinen Besitzer.
Denn nur, wenn Ihr Fahrzeug zuverlässig gewartet und bei Bedarf fachmännisch und schnell repariert wird, können Sie sicher sein, dass Sie sich wirklich darauf verlassen und später einen hohen Wiederverkaufspreis erzielen können.
Diesen Service garantieren wir Ihnen. Und dazu jede Menge mehr. Wir nennen es: unser Rundum-sorglos-Paket.
Hol- und Bring-Service
Sie möchten – oder müssen? – Ihre Zeit anders nutzen als dazu, Ihr Auto in die Werkstatt zu bringen? Kein Problem, das übernehmen wir für Sie. Wir holen das Fahrzeug bei Ihnen ab, egal, ob zu Hause oder in der Firma, und bringen es Ihnen nach erledigter Arbeit wieder zurück.
Sie können uns Ihren Wunschtermin gleich hier mitteilen. Wir melden uns bei Ihnen.
Service - Checks
Neben den bekannten Werkstattangeboten haben wir auch viele Service Checks. Dadurch wird gewährleistet, dass Sie jederzeit sicher und mit dem optimalen Verbrauch unterwegs sind. Egal, ob Winter-Check oder Lichttest wir kümmern uns um Ihre Sicherheit. Deshalb sollten Sie uns zu einem unserer vielen Service-Checks besuchen, egal ob Sicherheit oder Ökologie.
Winter-Sicherheits-Check
TÜV Vorab Check
Service-Lichttest
Bremsen-Check
Karosserie- und Lack-Check
Frühjahrs-Check
Urlaubs-Check
ServicePlus.
Exklusive Leistungen für Gewerbekunden:
Wir wissen, wie’s läuft
Was Sie Ihren Kunden Tag für Tag bieten, können Sie erwarten, wenn es um die Wartung und Reparatur Ihres Fahrzeugs geht: Im Rahmen von ServicePlus bieten wir Ihnen als einer von 200 ServicePlus Partner Leistungen, die exklusiv an die Ihre Bedürfnisse als Gewerbetreibender angepasst sind. Wir kennen die besonderen Anforderungen, die Sie an Ihr Volkswagen Nutzfahrzeug haben und sorgen mit unseren speziellen Services dafür, dass Sie mobil und flexibel bleiben.
Zu jederzeit für Sie bereit
Eine gute Werkstatt ist das Herz eines Autohauses. Denn ohne regelmäßige Wartung und rechtzeitigen Austausch von Verschleißteilen verliert Ihr Fahrzeug schneller an Wert als nötig. Und wenn tatsächlich mal eine größere Reparatur nicht zu umgehen ist, dann haben Sie Anspruch auf eine rasche und kostengünstige Erledigung. Dabei profitieren Sie vom hohen Qualitätsniveau, das wir als Vertragswerkstatt von Audi, Volkswagen, Skoda Service, SEAT Service und CUPRA Service garantieren. Gerade wenn Ihr Wagen ein paar Jahre mehr auf dem Buckel hat, womöglich sogar schon als Oldtimer gilt, bieten wir das Know-how und die originalen Ersatzteile, um Mängel schnell und zuverlässig zu beheben.
Autohaus Elmshorn Onlineshop
Ihre Lösung für Zubehör und Individualität
Ob Anbauteile für Pickup's, Dachzelte, Busvorzelte oder Zubehör. Wir bieten individuelle Lösungen, Einbauten und Produkte. Alles aus einer Hand !
Hier finden sie eine große Auswahl an Zubehör für Pickup - und Nutzfahrzeuge.
Unsere Standorte und Leistungen
Autohaus Elmshorn
Service für Audi, VW, VW Nutzfahrzeuge, Skoda, Seat & Cupra.
Autohaus Junge Hoheluft GmbH
Service für Audi, VW und Skoda.