Allgemeine Teilnahmebedingungen für die Sparkarte der Autohaus Elmshorn-Gruppe

Allgemeine Teilnahmebedingungen

für das Sparkarten-Programm

der Autohaus Elmshorn-Gruppe

 

 

Das Sparkarten-Programm („das Programm“) wird von der Autohaus Elmshorn GmbH & Co. KG (HRA 169 EL),  vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Gebrüder Schmidt Verwaltungsgesellschaft mbH (HRB 1190), diese

wiederum vertreten durch den Geschäftsführer Frank Lexau, Farmers Ring 2-6,

25337 Kölln-Reisiek  (Umsatzsteuer-Identifikations-Nr. 134520852)

 

                                                                           -  (die „Programmbetreiberin“) -  

 

betrieben und gilt für alle Werkstätten der Autohaus Elmshorn – Gruppe, aktuell:

 

Autohaus Elmshorn GmbH & Co. KG,
Farmers Ring 2-6, 25337 Kölln-Reisiek

 

 Autohaus Quickborn,
Kieler Str. 180, 25451 Quickborn

 

Autohaus Junge Hoheluft GmbH,
Hoheluftchaussee 153, 20253 Hamburg.

 

Für die Teilnahme des Kunden an diesem Sparkarten-Programm (der „Teilnehmer“) gelten die nachfolgenden allgemeinen Teilnahmebedingungen:

 

1.         Vertragsschluss und Teilnahme

 

1.1      Teilnehmen kann jede natürliche Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat. Der Einsatz der Sparkarte  darf ausschließlich zum persönlichen, privaten Gebrauch erfolgen; ein Einsatz zu gewerblichen Zwecken ist ausgeschlossen. Die Teilnahme ist kostenlos. Voraussetzung für die Teilnahme sind die Angabe Ihrer Anrede, Ihres vollständigen Namens (Vorname und Nachname), Ihrer vollständigen Anschrift und Ihres Geburtsdatums zur Feststellung der Volljährigkeit und Ihre E-Mail-Adresse (die „Basisdaten“).  

 

            Der Vertrag über die Teilnahme an diesem Programm kommt dadurch zustande, dass Sie einen entsprechenden Antrag in einem der vorstehend aufgeführten teilnehmenden Werkstätten der Autohaus Elmshorn-Gruppe durch Einsetzen Ihrer Basisdaten in ein zur Verfügung gestelltes Anmeldeformular eintragen sowie dieses unterzeichnen und Ihnen die Programmbetreiberin die Teilnahme an dem Programm bestätigt und Ihnen die Sparkarte übersendet oder aushändigt.

 

            Die Programmbetreiberin behält es sich vor, bei Missbrauch (z.B. gewerblichen Einsatz) den Teilnehmer von der weiteren Teilnahme am Programm auszuschließen.

 

1.2      Pro Teilnehmer darf nur eine Sparkarte beantragt und eingesetzt werden.

 

1.3      Der Teilnehmer erklärt, dass alle von ihm gemachten Angaben (z.B. Geburtsdatum) richtig sind und dass er der Programmbetreiberin Änderungen seiner Basisdaten unverzüglich mitteilen wird. Anderenfalls können die Vergünstigungen im Zusammenhang mit der Sparkarte nicht in Anspruch genommen werden.

 

1.4      Bei Verlust oder Beschädigung ist eine kostenlose Ersatzkarte bei der Programmbetreiberin erhältlich.

 

1.5      Der Vertrag wird in deutscher Sprache geschlossen. Die Programmbetreiberin speichert den Vertragstext und macht Ihnen diesen auf Aufforderung gern zugänglich.






 

2.         Programmbeschreibung

 

2.1      Der Teilnehmer erhält bei den vorstehend aufgeführten Werkstätten der Autohaus Elmshorn-Gruppe bei  Erteilung von Werkstattaufträgen unter Vorlage der Sparkarte folgende Vergünstigungen:

 

a)    20 % Nachlass auf Lohn- sowie Materialkosten bei Werkstattaufträgen (Reparatur, Service und Inspektion). Ausgenommen hiervon sind allerdings folgende Werkstattaufträge:

- Nachrüstung von Zubehörteilen und/oder- artikeln;
- Erneuerung von Reifen/Rädern einschließlich Felgen;
- TÜV/AU 

 

b)    Ab einem Werkstattumsatz in Höhe von 50,00 € erhält der Kunde eine kostenlose Fahrzeugoberwäsche oder ersatzweise Aushändigung eines entsprechenden Waschgutscheins für eine in der Nähe befindliche Tankstelle (Maximalwert 7,00 €). 

 

Ein Werkstattauftrag liegt nicht vor, beim bloßen Kauf von Zubehörteilen und/oder- artikeln, Ersatz- sowie Verschleiß- und Verbrauchsteilen (z.B. Reifen, Öl, Riemen, etc.)

 

2.2      Die Sparvorteile können von dem Teilnehmer nur für Fahrzeuge ab einem Alter von 4 Jahren und älter, gerechnet ab Datum der Erstzulassung, in Anspruch genommen werden.

 

            Die Vorteile aus der Sparkarte sind nicht kombinierbar mit anderen Aktionen und Angeboten der vorstehend aufgeführten Werkstätten der Autohaus Elmshorn-Gruppe.

 

2.3      Die Sparkarte ist vor Erteilung des Werkstattauftrages unaufgefordert seitens des Teilnehmers vorzulegen. Eine nachträgliche Gewährung der Sparvorteile ist nicht möglich.

 

3.         Kündigung, Beendigung, Änderungen der Teilnahmebedingungen

 

3.1      Der Teilnehmer kann jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist die Teilnahme am Programm kündigen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.  Die Kündigung ist an die Programmbetreiberin zu richten und bedarf der Textform.

 

3.2      Die Programmbetreiberin darf unter Einhaltung einer Frist von 2 Wochen die Teilnahme am Programm ordentlich kündigen. Erfolgt die Kündigung aus wichtigem Grund (z.B. Einsatz der Sparkarte zu gewerblichen Zwecken, unberechtigte Weitergabe der Vorteile, etc.), kann das Teilnahmeverhältnis ohne Einhaltung einer Frist von der Programmbetreiberin gekündigt werden.

 

3.3      Bei einer Kündigung bleiben etwaig bereits entstandene Sparvorteile bestehen, sofern die Kündigung nicht aus wichtigem Grund erfolgt ist. 

Nach Beendigung der Teilnahme am Programm ist die Sparkarte nach Wahl der Programmbetreiberin unverzüglich an die Programmbetreiberin zurückzugeben oder zu vernichten.

 

            Bei einem Neuantrag werden die Sparvorteile nicht gewährt, wenn der Teilnehmer in den zurückliegenden 12 Monaten bereits Teilnehmer des Programms war. 

 

3.4      Die Programmbetreiberin behält sich das Recht vor, das Programm unter Einhaltung einer angemessenen Frist oder, sofern ein wichtiger Grund vorliegt, auch ohne eine solche Frist einzustellen. Die zum Zeitpunkt der Einstellung des Programms bereits entstandenen Ansprüche bleiben hiervon unberührt.

 

3.5      Des Weiteren behält sich der Programmbetreiber das Recht vor, die Teilnahmebedingungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die zum Zeitpunkt der Änderung der Teilnahmebedingungen bereits entstandenen Ansprüche bleiben hiervon unberührt. Die Änderung der Teilnahmebedingungen gilt als genehmigt, sofern der Teilnehmer der Änderung nicht binnen eines Monats nach Zugang der Mitteilung der Änderung, die mindestens in Textform an die vom Teilnehmer hinterlegte E-Mail-Adresse erfolgt, in Textform widerspricht, oder wenn der Teilnehmer nach Ablauf der Frist weiter die Sparkarte einsetzt. Der Programmbetreiber wird den Teilnehmer auf das Recht zum Widerspruch und die Rechtsfolge des nicht fristgerechten Widerspruchs in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hinweisen. Widerspricht der Teilnehmer der Änderung der Teilnahmebedingungen, ist die Programmbetreiberin zur Kündigung der Teilnahme unter Einhaltung einer Frist von 2 Wochen berechtigt.

 

 

4.         Datenschutzbestimmung für das Sparkarten-Programm

Die Teilnahme an dem Programm erfordert die Angabe Ihrer Basisdaten. Sofern Sie die Sparkarte bei einem Werkstattauftrag vorlegen, werden Daten zu Ort und Zeitpunkt des Einsatzes der Sparkarte sowie zum Werkstattauftrag erhoben.

 

            Die Datenverarbeitung zwecks Durchführung des Sparkarten-Programms

 

            Die Basisdaten und evtl. weitere freiwillige Kontaktangaben (z.B. E-Mail-Adresse) werden durch die Programmbetreiberin und die vorstehend aufgeführten Werkstätten der Autohaus Elmshorn-Gruppe zur Bearbeitung des Sparkartenantrages, zur Verwaltung der Kundenbeziehung und zur Abwicklung des Programms sowie in diesem Zusammenhang erteilter Werkstattaufträge erhoben, gespeichert und genutzt. Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Erfüllung des Teilnahmevertrages bzw. Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen).


Rechtsgrundlage für eine Speicherung der Daten zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO i. V. m. einschlägigen gesetzlichen Aufbewahrungsfristen (insbesondere § 257 HGB, § 147 AO)

 

Weitere Informationen ergeben sich aus den Datenschutzinformationen der Programmbetreiberin, welche mit dem Anmeldeformular zum Sparkarten-Programm Ihnen ausgehändigt wurden.  

 

           

5.         Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

 

            Informationspflicht aus dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz :

 

            Wir sind bemüht, evtl. Meinungsverschiedenheiten aus unserem Vertrag mit dem Teilnehmer einvernehmlich beizulegen. Darüber hinaus sind wir zu einer Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren nicht verpflichtet und können unseren Kunden die Teilnahme an einem solchen Verfahren leider auch nicht anbieten.

 

6.         Anwendbares Recht

 

            Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 

Stand: Februar 2024